Zahnbehandlung und Steuer

Bestimmte Aufwendungen für Ihre Gesundheit können – unter bestimmten Voraussetzungen – steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählt auch der Eigenanteil an den Zahnersatzkosten.

Die Möglichkeiten der steuerlichen Geltendmachung orientieren sich an den persönlichen Einkommensverhältnissen und am Familienstand. Entscheidend ist auch, ob eine „unzumutbare Belastung“ vorliegt.

Die „Krankheitskosten“ bei Kindern werden ebenfalls anerkannt, wenn Ihre Kinder kein regelmäßiges Einkommen haben und nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen.

Im Einzelfall sollten Sie sich darüber bei einem Steuerberater informieren.

Was zahlt das Finanzamt?

Wussten Sie schon, dass eine neue Zahnfüllung, Brücke, Krone, Zahnprothese oder kieferorthopädische Behandlung helfen kann, Steuern zu sparen? Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Das beschreibt der § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung.

Die steuerlich geltende sog. „außergewöhnliche Belastung“ wird prozentual vom Gesamteinkommen abgezogen. Bei der jährlichen Lohn- oder Einkommensteuererklärung sollten entstandene Zahnbehandlungskosten angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern.

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